Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Grundlagen

 

Mobile & GLAS ist ein professioneller Dienstleister für Glasoberflächeninstandsetzung. Scheiben- und Oberflächeninstandsetzung bedeutet die Beseitigung von bestehenden Schäden, wie Kratzern, Verätzungen, Verkalkungen, etc. auf Glasoberflächen.

 

2 Arbeitsweise

 

2.1 Vorgehen

Bei einer Tätigkeit im Freien muss eine Mindesttemperatur von + 10°C herrschen, genügend natürliches Licht sowie trockenes Wetter vorhanden sein. Von daher kann mobile & GLAS nicht in allen Fällen für verbindliche Durchführungstermine garantieren, da diese von den oben genannten Umweltfaktoren abhängen.

 

2.2 Schleif- und Polierservice

Schäden auf Scheiben werden mittels verschiedener weltweit patentierter Verfahren und unter Zuhilfenahme von mechanischen und flüssigen Hilfsmitteln beseitigt. Bei abrasiven  Verfahren wird nur die technisch notwendige Materialdicke abgetragen. Der Auftraggeber muss vor Aufnahme der Arbeiten den Auftragnehmer über empfindliche Materialien, die feuchtigkeits- und schmutzempfindlich sind (z.B. Verputze, spezielle Böden etc.), informieren. Diese werden dementsprechend sicher und professionell geschützt.

 

2.3 Glassanierung

Es können nur Schäden behoben werden, bei denen eine Restglasdicke belassen werden kann, welche die notwendigen Eigenschaften des Glases nicht beeinträchtigt. Mobile & GLAS behält sich vor, Arbeiten nicht anzunehmen und auszuführen, wenn diese fachlich oder technisch nicht realisierbar sind. Bei randnahen Verletzungen wird i.d.R. nur von Hand gearbeitet. In diesen Fällen ist oftmals keine vollständige Sanierung sondern nur eine Verbesserung der Durchsicht oder eine Minderung des Schadens möglich.

 

2.4 Sichtbarkeit

Schleifarbeiten an Scheiben führen zu Veränderungen an der Glasoberfläche. Je nach Sichtwinkel und Lichteinstrahlung kann die bearbeitete Stelle als solche erkannt werden. In der Regel ist aber die Verletzung im Glas für den Normalbetrachter weder sichtbar noch störend und entspricht den Beurteilungskriterien für nicht gestörte Durchsicht.

 

2.5 Vertraulichkeit von Kundendaten

Alle Mitarbeiter sind an das Betriebsgeheimnis gebunden. Insofern werden sämtliche Daten, die die Arbeitsweise, sonstige Anwendungen oder den Kunden selbst betreffen, streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet.

 

3 Leistungsangebot

 

3.1 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenfrei. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Kopie des erstellten Angebots gilt als Auftrag. Mit dem unterzeichneten Auftrag akzeptiert der Auftraggeber gleichzeitig den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklärt sich mit diesen einverstanden. Kostenpflichtig sind Kostenvoranschläge, welche ganze Überbauungen betreffen oder zu Zwecken von Gutachten für Gerichte, Versicherungen und anderen erstellt oder ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

 

3.2 Ausführung der Arbeiten

Alle Arbeiten werden durch Mitarbeiter ausgeführt, die ausgebildet und zertifiziert wurden.

 

3.3 Rechnungsstellung

Bei Aufträgen ab 3.000 € können Abschlagszahlungen verlangt werden. Die restlichen Zahlungen erfolgen nach Projektfortschritt. Die Schlussrechnung erfolgt nach Beendigung der Arbeiten. Die Zahlungsfrist für die Abschlusszahlung beträgt 10 Tage netto. Entstehen während der Instandsetzung Mehrkosten, die nicht voraussehbar sind, übernimmt der Kunde die Mehrkosten. Er ist sofort über den Grund und den Umfang dieser Mehraufwendung zu informieren.

 

3.4 Beendigung der Arbeiten

Nach Beendigung der Arbeiten werden die ausgeführten Arbeiten gemäß dem Kostenvoranschlag verrechnet. Der Auftraggeber kann auf Wunsch die vom Techniker ausgefüllten Arbeitsnachweise bzw. -berichte verlangen. Der Glastechniker hat die Befugnis, die Arbeit einzustellen, wenn er feststellt, dass ein Glasbruch wahrscheinlich oder kein befriedigendes Resultat der Sanierung möglich ist.

 

3.5 Haftung

Entspricht die Scheibe nach der Ausführung der Arbeiten nicht den Beurteilungskriterien, oder geht die zu sanierende Scheibe zu Bruch, werden keine Aufwendungen für die an dieser Scheibe geleisteten Arbeiten berechnet. Bei beschädigten Scheiben können Spannungen oder Schwachstellen vorhanden sein. In sehr seltenen Fällen kann die Scheibe zu Bruch gehen und muss ersetzt werden. In diesem Falle ist als Alternative zur Instandsetzung nur ein Ersatz der Scheibe möglich. Den Ersatz einer zu bearbeiteten Scheibe, die während der Arbeiten zu Bruch geht, trägt der Kunde. Solche Fälle treten äußerst selten ein und sind auf eine bereits vorher vorhandene Verletzung der Scheibe zurückzuführen.

 

4 Preise

Die Preise entsprechen den offerierten Beträgen (s. auch Ziff. 3.3). Regelarbeiten, Fahrt- und andere Kosten, welche nicht die direkten Arbeiten an der Scheibe umfassen, werden separat verrechnet. Sie sind auf dem Kostenvoranschlag aufgeführt. Steighilfen, wie Krane, Gerüste, Abdeckungen usw. sind bauseitig zu stellen oder werden separat berechnet. Sämtliche errechneten Angebotspreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

 

5 Pflichten von

mobile & GLAS garantiert für eine qualitativ hochwertige Ausführung der Arbeit (s. auch Ziff. 2 ff).

 

6 Schlussbestimmungen

 

6.1 Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen

Mit der Auftragserteilung bzw. -bestätigung erkennt der Auftraggeber die oben aufgeführten Geschäftsbedingungen an. Sie sind auf den entsprechenden Unterlagen ausdrücklich und explizit im Auftrag erwähnt.

 

6.2 Geltendes Recht / Gerichtsstand

Die Dienstleistungen von mobile & GLAS unterstehen Deutschem Recht. Der Gerichtsstand für gerichtliche Auseinandersetzungen ist der Sitz von mobile & GLAS.

 

Diese Version der AGB ersetzt alle früheren Versionen. (Stand: Mai 2018)

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